IHRE FRAGE

„Können wir vereinbaren, dass wir vor einer Abmahnung angehört werden müssen?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

02.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage:

In der letzten Zeit mahnt unsere neue Geschäftsführung immer wieder einmal Kollegen ab. Diese gehen dann gegen die Abmahnung gerichtlich vor und erreichen meistens, dass die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen ist. Das schafft natürlich viel Unruhe und Unfrieden. Wir überlegen, ob wir mit dem Arbeitgeber – ähnlich wie bei einer Kündigung – vereinbaren können, dass wir als Betriebsrat vor einer Abmahnung angehört werden müssen, um die rechtswidrigen Abmahnungen zu reduzieren.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!