Frage:
In der letzten Zeit mahnt unsere neue Geschäftsführung immer wieder einmal Kollegen ab. Diese gehen dann gegen die Abmahnung gerichtlich vor und erreichen meistens, dass die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen ist. Das schafft natürlich viel Unruhe und Unfrieden. Wir überlegen, ob wir mit dem Arbeitgeber – ähnlich wie bei einer Kündigung – vereinbaren können, dass wir als Betriebsrat vor einer Abmahnung angehört werden müssen, um die rechtswidrigen Abmahnungen zu reduzieren.