Frage:
In unserem Betrieb werden Gefährdungsbeurteilungen zurzeit alle 3 Jahre geprüft, überarbeitet und im Zweifel neu erstellt. Die Abstände erscheinen uns in einigen Bereichen zu lang. Wir haben unseren Arbeitgeber deshalb gebeten, die Sicherheitsfachkraft anzuweisen, die Prüfungen in kürzeren Abständen vorzunehmen. Er weigert sich jedoch. Was können wir tun, um unser Anliegen vielleicht doch durchzusetzen?