IHRE FRAGE AUS DER PRAXIS

Können wir Betriebsratstätigkeiten aufnehmen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

04.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Die Kolleginnen und Kollegen in unserem Gremium, die nicht freigestellt sind, führen teilweise Zielvereinbarungsgespräche mit unserem Arbeitgeber. Das gilt vor allem für einige AT-Angestellte. Obwohl sie über das Jahr hinweg viele Betriebsratsarbeiten erledigen, werden die Betriebsratsarbeiten bei der Zielerreichung nie mitberechnet. Ist das in Ordnung? Wir meinen, die Arbeiten wären ebenfalls zu berücksichtigen.

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