Frage:
Die Kolleginnen und Kollegen in unserem Gremium, die nicht freigestellt sind, führen teilweise Zielvereinbarungsgespräche mit unserem Arbeitgeber. Das gilt vor allem für einige AT-Angestellte. Obwohl sie über das Jahr hinweg viele Betriebsratsarbeiten erledigen, werden die Betriebsratsarbeiten bei der Zielerreichung nie mitberechnet. Ist das in Ordnung? Wir meinen, die Arbeiten wären ebenfalls zu berücksichtigen.