IHRE FRAGE AUS DER PRAXIS

Können Teilzeitkräfte zur Rufbereitschaft eingeteilt werden?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

05.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage:

In unserem Betrieb, einem Krankenhaus, arbeiten viele Teilzeitkräfte. Unser Arbeitgeber ist allerdings in vielen Bereichen in hohem Maß auf Rufbereitschaftsdienste angewiesen. Die sind häufig schwierig zu besetzen. Das Ergebnis davon ist, dass viele Teilzeitkräfte genauso viele Rufdienste wie ihre Vollzeitkollegen übernehmen. Ist das rechtens?

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