IHRE FRAGE

Können Teilzeitkräfte zur Rufbereitschaft eingeteilt werden?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

31.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen, wenn Arbeitgeber Teilzeitkräfte auch zu Rufbereitschaftsdiensten einteilen. Wir fragen uns deshalb, ob Teilzeitkräfte auch zur Rufbereitschaft eingeteilt werden können. Was meinen Sie?

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