AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Knie verdreht beim betriebsinternen Fußballspiel: Arbeitsunfall?
Häufig genügt eine kurze Unaufmerksamkeit oder eine unüberlegte, ungeschickte Bewegung und schon ist ein Unfall passiert. Ob Ihre betroffenen Kolleginnen und Kollegen dann durch die Berufsgenossenschaft abgesichert sind, hängt davon ab, wo und bei welcher Tätigkeit sie sich verletzt haben. Denn nur wenn der jeweilige Unfall tatsächlich als Arbeitsunfall bewertet wird, springt die Berufsgenossenschaft ein. Im folgenden Fall ging das Gericht nicht von einem Arbeitsunfall aus (Bundessozialgericht, 26.9.2024, Az. B 2 U 14/22 R).
Friederike Becker-Lerchner
14.02.2025
·
1 Min Lesezeit
Arbeitnehmer verdreht sich sein Knie
Der Fall: Der Arbeitgeber, ein Unternehmen mit 6.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland, veranstaltet alljährlich ein Fußballturnier, bei dem Mannschaften der unterschiedlichen Niederlassungen gegeneinander spielen.
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