AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Kleiner Fehler führt nicht zur Unwirksamkeit von Kündigungen

Plant Ihr Arbeitgeber mehrere Kündigungen während eines kurzen Zeitraums, gerät er schnell in den Bereich der Massenentlassung. Diese muss er der Bundesagentur für Arbeit vorher anzeigen (§ 17 Abs. 3 KSchG). Ein Fehler in diesem Zusammenhang führte bisher meist zur Unwirksamkeit der jeweiligen Kündigung – allerdings ist das nicht immer der Fall, wie aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hervorgeht (25.6.2026, Az. 6 AZR 7/26). Maßgeblich sei, ob der Fehler den Zweck des Anzeigeverfahrens beeinträchtige.

Friederike Becker-Lerchner

20.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Insolvenzverwalter nennt zu wenige Beschäftigte

Der Fall: Im entschiedenen Fall ging es um einen insolventen Schlüsselhersteller und Maschinenbau-Betrieb. Der Insolvenzverwalter plante die Betriebsschließung und die Entlassung der zu dem Zeitpunkt noch verbliebenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

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