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Klage auf höhere Besoldung abgewiesen

Richter am Oberlandesgericht (OLG) mit der Besoldungsstufe R2 verdienen laut Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe genug, um sich von den unteren Stufen ausreichend abzuheben, und haben damit keinen Anspruch auf eine höhere Vergütung (VG Karlsruhe, 18.3.2025, Az. 12 K 4318/23).

Maria Markatou

23.05.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Richter am OLG Karlsruhe hielt seine Bezüge für zu niedrig. Er war verheiratet und hatte 2 Kinder. Nun wollte er rückwirkend für die Jahre 2012 bis 2022 mehr Geld erhalten. Seine Besoldung sei nicht amtsangemessen gewesen, sondern vielmehr verfassungswidrig zu gering.

Schließlich klagte er. Er stützte seine Klage auf Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz. Danach ist das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

Alimentation der Richter und Beamten

Zu diesen Grundsätzen gehört auch das sogenannte Alimentationsprinzip. Es verpflichtet den Dienstherrn dazu, seinen Richtern und Beamten sowie deren Familien lebenslang einen Lebensunterhalt zu gewähren, der ihrem Dienstrang und der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung angemessen ist und der Entwicklung des allgemeinen Lebensstandards entspricht.

Hinweis: Richterbesoldung

Die Richterbesoldung beruht auf der sogenannten Besoldungsordnung R und umfasst die Stufen R1 bis R10. Ihre Höhe bestimmen die für ihre Justiz zuständigen Bundesländer selbst.

Der Richter des Falls befand sich als OLG-Richter in der Stufe R2. In dieser Stufe verdienen Richter in Baden-Württemberg abhängig von der Länge der Richtertätigkeit zwischen 6.422,02 und 8.804,05 € brutto im Monat (Stand: Februar 2025). Im Jahr 2012 lag die Spanne noch erheblich niedriger: Damals reichte sie von 4.632,48 bis 6.566,13 € brutto im Monat.

Gründe für die frühere Anhebung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im Mai 2020 in 2 Fällen das Alimentationsprinzip als missachtet angesehen. Es entschied, dass das Land Berlin seinen Richtern und Staatsanwälten jahrelang zu wenig Besoldung gezahlt hatte (4.5.2020, Az. 2 BvL 4/18). Das BVerfG entschied 2020 außerdem, dass NRW-Richter mit 3 oder 4 Kindern höhere Leistungen erhalten müssen. Dabei stellte das BVerfG klar, dass Richter nicht vor die Wahl zwischen amtsangemessener Lebensführung oder Familie gestellt werden dürfen, es also bei mehr Kindern auch deutlich mehr Geld geben muss.

Nach der Entscheidung aus 2020 gab es mehr Geld, aber nicht für die Gruppe des Richters

Das Land Baden-Württemberg passte nach den Entscheidungen des BVerfG bestimmte Bezüge der unteren Besoldungsstufen an, nicht aber die Besoldung der Gruppe R2, in die der Richter des Falls eingruppiert war.

Richter klagte auf höhere Besoldung

Die Erhöhung der Besoldungsstufen wollte der Richter nun nachträglich auch für seine Besoldungsstufe erreichen.

Klage abgewiesen

Das Urteil: Die Richter des VG Karlsruhe waren anderer Auffassung. Für die Jahre 2012 und 2013 hat der Richter zu spät Widerspruch gegen die Besoldung erhoben. Insoweit wurde die Klage gleich verworfen.

Für die anderen Jahre war die Besoldung nach Ansicht der Richter nicht verfassungswidrig niedrig gewesen. Die Besoldungsentwicklung weiche von den Tarifergebnissen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg nicht wesentlich ab.

Auch im Vergleich mit den Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst, dem Nominallohnindex und dem Verbraucherpreisindex sei kein signifikanter Rückstand erkennbar.

Abstandsgebot gewahrt

Auch das sogenannte Abstandsgebot war weiterhin gewahrt. Das Gebot besagt, dass zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen ein angemessener Abstand bestehen muss. Höhere Verantwortung, Qualifikation und Leistung müssen sich danach deutlich in der Besoldung widerspiegeln.

Da der Landesgesetzgeber nur die unteren Besoldungsgruppen angehoben hat und bei mittlerem und gehobenem Dienst nur die Eingangsämter, sei zwar systemintern eine „Stauchung“ der Vergütungen entstanden, so das Gericht. Damit gemeint ist, dass sich die Besoldung von Beamten und Richtern mit weniger Verantwortung und damit niedrigerer Besoldungsgruppe der des klagenden Richters angenähert hat. Doch der hinreichende Abstand zur Besoldung des Richters bewegte sich „noch“ im Rahmen.

Fazit: Besoldung prüfen

Eine gerechte und rechtmäßige Besoldung ist nicht nur Ausdruck der Wertschätzung für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten, sondern auch ein zentrales Element für deren wirtschaftliche Absicherung und Motivation. Sie muss sich am Alimentationsprinzip orientieren, das eine amtsangemessene und ausreichende Besoldung garantiert.

Die Prüfung, ob die einzelnen Kolleginnen und Kollegen korrekt alimentiert und bezahlt werden, gehört zu Ihren Aufgaben als Personalrat.

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Ich habe Rechtswissenschaften in München studiert und bin seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Von 2004 bis 2017 war ich Partnerin der Kanzlei Löffler & Partner in München. Seit 2017 bin […]

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