ARBEITSRECHT

Kirchenaustritt ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund

Für kirchliche Dienstgebende kann es ein Kündigungsgrund sein, wenn Beschäftigte aus der Kirche austreten. Zu leicht dürfen es sich Dienstgebende hier aber nicht machen, eine Kündigung kommt nämlich nur nach ausreichender Abwägung infrage und mit dem Ergebnis, dass die Kirchenmitgliedschaft prägend für die Beschäftigung ist (Europäischer Gerichtshof (EuGH), 17.3.2026, Az. C-258/24).

Maria Markatou

15.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Wichtig: Sie sind anzuhören

Ihre Dienstgebenden können niemals einfach so kündigen, sondern nur nach Ihrer Anhörung als MAV-Gremium. Das ist geregelt in § 30 MAVO und § 42 Buchstabe b MVG-EKD.

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