ARBEITSRECHT
Kirchenaustritt ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund
Für kirchliche Dienstgebende kann es ein Kündigungsgrund sein, wenn Beschäftigte aus der Kirche austreten. Zu leicht dürfen es sich Dienstgebende hier aber nicht machen, eine Kündigung kommt nämlich nur nach ausreichender Abwägung infrage und mit dem Ergebnis, dass die Kirchenmitgliedschaft prägend für die Beschäftigung ist (Europäischer Gerichtshof (EuGH), 17.3.2026, Az. C-258/24).