Erleichterung gewünscht, Überwachung durch den Beamten auch!
Klare Vorgabe ist dabei, dass die Mitarbeiter die KI nutzen dürfen, um sich die Arbeit zu erleichtern, um an Effizienz zu gewinnen. Die Finanzbeamten müssen aber eine Endkontrolle vornehmen – blind auf die KI verlassen dürfen sie sich nicht. Die Verantwortung bleibt bei den Beamten.
Allgemeine Recherche ist erlaubt
Die Mitarbeiter dürfen dabei eine Recherche von allgemeinen Rechtsfragen durchführen oder Texte für die Öffentlichkeit erstellen, ebenso wie Symbole, Icons, Bilder für Flyer/Broschüren/Kampagnen. Die Eingabe von Dienstgeheimnissen und vertraulichen Informationen ist und bleibt aber selbstverständlich verboten. Diskriminierende Aussagen dürfen im generierten Text nicht enthalten sein, daraufhin müssen die Mitarbeiter ihre Ergebnisse immer überprüfen. Ganz ohne unseren menschlichen Verstand geht es also Gott sei Dank noch nicht!
Ein gangbarer Weg für ganz Deutschland
Ich finde, dass der Weg NRWs durchaus gangbar für ganz Deutschland wäre. Erst kleine Dinge über die KI schaffen, um mit der Technologie warmzuwerden, Wissen zu gewinnen. Ist man dann sattelfest, kann man weitere Schritte zur Arbeitserleichterung gehen.
Vor allen Dingen aber ist klar, dass die Endverantwortung immer bei uns – den realen Menschen – verbleiben muss.