HÄTTEN SIE’S GEWUSST?
Kennen Sie Ihre mitversicherten Tätigkeiten?
Ein Dienstverhältnis besteht aus Ihrer Hauptpflicht, der Arbeitspflicht, und Nebenpflichten, z. B. der Schweigepflicht. Das kann auch bei einem Arbeitsunfall relevant werden. Sie haben viele Aufgaben, die Sie so „drumherum“ erledigen müssen: Vorbereitungs- und Nachbereitungstätigkeiten. Sind auch diese versichert? Ja, zum Teil.
Maria Markatou
12.10.2026
·
1 Min Lesezeit
Was gehört alles zu den „mitversicherten Tätigkeiten“?
Mitversicherte Tätigkeiten sind solche, die mit der versicherten Tätigkeit in Zusammenhang stehen, etwa
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