Vorbeugende Maßnahmen
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes zu treffen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 AGG). Das beinhaltet in erster Linie vorbeugende Maßnahmen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Ihr Arbeitgeber Sie und Ihre Kollegen auf dem Gebiet umfangreich schulen lässt.
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