Pflichten des Arbeitgebers

Kennen Sie die Pflichten Ihres Arbeitgebers? Hier sind Sie gefragt

Ihrem Arbeitgeber sind aus dem AGG grundsätzlich unterschiedliche Pflichten erwachsen. Als Betriebsrat ist es Ihre Aufgabe, zu überwachen, dass Ihr Arbeitgeber diesen Pflichten nachkommt. Deshalb sollten Sie sie unbedingt kennen.

Friederike Becker-Lerchner

11.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Vorbeugende Maßnahmen

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes zu treffen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 AGG). Das beinhaltet in erster Linie vorbeugende Maßnahmen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Ihr Arbeitgeber Sie und Ihre Kollegen auf dem Gebiet umfangreich schulen lässt.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Betriebsrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • aktuellen Urteilen und Handlungs-empfehlungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie als Betriebsrat alle Aufgaben bewältigen
  • weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen