WISSENSWERTES

Kennen Sie den Wirtschaftsausschuss?

Nach § 27b MAVO können Sie einen Wirtschaftsausschuss bilden und sich so in wirtschaftlichen Angelegenheiten aktiv einbringen. Grundsätzlich besteht für alle MAV-Gremien das Informationsrecht in wirtschaftlichen Angelegenheiten gemäß § 27a MAVO. Dieses Recht bleibt auch bei Gründung eines Wirtschaftsausschusses bestehen – er wird aber Hauptansprechpartner.

Maria Markatou

22.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Voraussetzungen zur Bildung eines Wirtschaftsausschusses

Ein Wirtschaftsausschuss kann nicht immer gebildet werden, es müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

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