Urteile und Recht

Keine Verhandlung: Schadenersatz wegen fehlender variabler Vergütung

Dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts sollten Sie unbedingt kennen. Es gilt für alle Arbeitnehmer, die variable Vergütungsbestandteile wie Boni oder Prämien erhalten (Urt. v. 3.7.2024, Az. 10 AZR 171/23). Auch wenn schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen bei der Zahlung von Prämien benachteiligt werden, kann es Schadenersatz geben.

Arno Schrader

17.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall

Ein Arbeitnehmer hatte eine neue Stelle angetreten. Für seine Tätigkeit sollte er ein Grundgehalt sowie eine erfolgsabhängige variable Vergütung erhalten. Sein Arbeitsvertrag regelte, dass die Ziele, die für das Erreichen der variablen Vergütung erforderlich sind, jedes Jahr neu von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt werden. Erstmals sollte das entsprechende Gespräch zum Ende der Probezeit geführt werden, es fand aber nicht statt.

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