Damit bekräftigt das Gericht, dass die Meinungsfreiheit im Kündigungsschutzprozess einen besonders hohen Stellenwert hat.
ARBEITSRECHT
Keine Unterlassung wegen Aussagen im Kündigungsschutzverfahren
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat entschieden, dass eine Teamleiterin keinen Anspruch darauf hat, dass ein Kollege bestimmte Äußerungen unterlässt. Die Aussagen waren im Zusammenhang mit einem Kündigungsverfahren gefallen (7.4.2025, Az. 15 SLa 855/24).
 
    
