ARBEITSRECHT

Keine Unterlassung wegen Aussagen im Kündigungsschutzverfahren

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat entschieden, dass eine Teamleiterin keinen Anspruch darauf hat, dass ein Kollege bestimmte Äußerungen unterlässt. Die Aussagen waren im Zusammenhang mit einem Kündigungsverfahren gefallen (7.4.2025, Az. 15 SLa 855/24).

Maria Markatou

27.10.2025 · 3 Min Lesezeit

Damit bekräftigt das Gericht, dass die Meinungsfreiheit im Kündigungsschutzprozess einen besonders hohen Stellenwert hat.

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