Konkrete Umsetzung

Keine Ressourcen für umfassende Projekte? Auch Einzelmaßnahmen bringen Erfolg

Am wirksamsten ist die betriebliche Gesundheitsförderung auf der Grundlage eines stimmigen, auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Plans. Doch ein ausgeklügeltes Konzept nimmt Zeit und Ressourcen in Anspruch. Ist das für Ihren Betrieb derzeit nicht zu stemmen, beispielsweise wegen einer wirtschaftlichen Krise oder Personalmangels, können Sie zunächst Einzelmaßnahmen vorschlagen und planen. So kommt die Fitness der Belegschaft auch in schwierigen Zeiten nicht zu kurz.

Britta Schwalm

21.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Prävention ist alles. Auch das Bundesteilhabegesetz hat dieser einen hohen Stellenwert eingeräumt. Ihnen als SBV sind an vielen Stellen vorgeschriebene Aufgaben zugewiesen. In einigen Angelegenheiten – z. B. Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilungen – hat der Arbeitgeber Sie zu beteiligen. Im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind Sie jedenfalls dann einzubeziehen, wenn es um schwerbehinderte Mitarbeiter geht.

Arbeiten Sie Vorschläge aus

Im Übrigen muss Ihr Arbeitgeber Sie in allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen, unverzüglich und umfassend unterrichten sowie anhören (§ 178 Abs. 2 SGB IX). Die betriebliche Gesundheitsförderung ist allerdings freiwillig für Ihren Arbeitgeber. Deshalb können weder der Betriebsrat noch Sie entsprechende Maßnahmen verlangen. Sie haben allerdings die Möglichkeit, sie vorzuschlagen, und vielleicht lässt sich Ihr Arbeitgeber ja überzeugen. Legen Sie dem Arbeitgeber dar, welche Vorteile betriebliche Gesundheitsförderung auch für ihn hat.

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