SCHWERPUNKTTHEMA
Keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne Anhörung des Personalratsgremiums!
In dieser Ausgabe geht es viel um unlauteres Verhalten und Kündigung. Grund genug, das Thema näher zu beleuchten. § 85 BPersVG sagt es klipp und klar: Als Personalrat wirken Sie bei der Kündigung mit und können Einwendungen gegen diese erheben. Das ist aber nur möglich, wenn Sie vor jeder Kündigung von Ihrer Dienststellenleitung angehört werden. Und das sollten Sie ganz wörtlich nehmen – insbesondere die Wörter „vor“ und „jeder“!
Maria Markatou
07.11.2025
·
5 Min Lesezeit
Nehmen Sie „jeder“ wörtlich
„Jeder“ heißt, dass Ihre Dienststellenleitung Sie vor einer
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