AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Keine Inflationsprämie für Leiharbeitnehmer

Leiharbeitnehmer haben eine besondere Stellung im jeweiligen Entleiherbetrieb. Sie sind Arbeitnehmer eines anderen Betriebs, sollen aber Gleichbehandlung im Entleiherbetrieb erfahren. Das gilt vor allem im Hinblick auf die gleiche Bezahlung (Equal Pay). Aber gilt das auch im Hinblick auf eine Inflationsausgleichsprämie? Bekommen die Leiharbeitnehmer diese dann auch? Nein, hat das Arbeitsgericht Kiel in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (6.3.2025, Az. 5 Sa 222 d/24).

Friederike Becker-Lerchner

01.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmerin wird entliehen

Der Fall: Eine Leiharbeitnehmerin wurde von ihrer Arbeitgeberin, einem Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen, in einem Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, der sogenannten Entleiherin, eingesetzt. Das Arbeitsverhältnis endete zum 31.7.2023. Der Arbeitsvertrag verwies u. a. auf die für Leiharbeitnehmer geltenden Tarifverträge über Branchenzuschläge für die Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) sowie eine Inflationsausgleichsprämie (TV IAP ME). Die Entleiherin füllte der Arbeitgeberin der Leiharbeitnehmerin einen Fragebogen zur Ermittlung von Equal Pay sowie des Branchenzuschlags ab dem 16. Einsatzmonat aus.

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