Arbeitnehmerin wird entliehen
Der Fall: Eine Leiharbeitnehmerin wurde von ihrer Arbeitgeberin, einem Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen, in einem Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, der sogenannten Entleiherin, eingesetzt. Das Arbeitsverhältnis endete zum 31.7.2023. Der Arbeitsvertrag verwies u. a. auf die für Leiharbeitnehmer geltenden Tarifverträge über Branchenzuschläge für die Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) sowie eine Inflationsausgleichsprämie (TV IAP ME). Die Entleiherin füllte der Arbeitgeberin der Leiharbeitnehmerin einen Fragebogen zur Ermittlung von Equal Pay sowie des Branchenzuschlags ab dem 16. Einsatzmonat aus.