Aktuelle Rechtssprechung für den Betriebsrat

Keine Gutschrift für Betriebsratsarbeit im Urlaub

Als Betriebsrat haben Sie nach einer neuen Entscheidung keinen Anspruch auf eine Arbeitszeitgutschrift für Betriebsratstätigkeiten, die Sie in Ihrem Urlaub erledigen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (13.6.2024, Az. 5 Sa 255/23).

Friederike Becker-Lerchner

22.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Betriebsrat bereitet Betriebsversammlung im Urlaub vor

Der Fall: Beim Arbeitgeber, einem Betrieb in der Verpackungsindustrie mit unter 100 Beschäftigten, war ein 5-köpfiger Betriebsrat aktiv. Der Betriebsratsvorsitzende hatte für die Zeit vom 19.12. bis zum 23.12.2022 5 Tage Urlaub beantragt und vom Arbeitgeber auch genehmigt bekommen.

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