Der Fall: Eine Angestellte war seit 2018 beim Land beschäftigt. Ab 2022 wurde sie einer Observationsgruppe des Nachrichtendienstes zugeteilt. Dort erledigte sie exakt dieselben Aufgaben wie ihre Kollegen, die als Beamte beschäftigt waren: verdeckte Beobachtungen, schwierige Einsätze, Arbeit in wechselnden Zeiten und unter besonderen Belastungen.
URTEIL
Keine Erschwerniszulage für Angestellte – warum gleiche Arbeit nicht gleiche Zulage bedeutet
Gleiche Arbeit, gleiche Bezahlung – was auf den ersten Blick selbstverständlich klingt, gilt in der Praxis nicht immer. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu eine aktuelle Entscheidung gefällt (31.7.2025, Az. 6 AZR 18/25).