RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Keine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung
Wie muss die Anforderung an Berufserfahrung in einer Stellenanzeige formuliert sein? Mit dieser Frage musste sich kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz befassen. Es entschied, dass in einer Stellenanzeige nach einem Berufseinsteiger oder jemandem mit circa 6 Jahren Berufserfahrung gesucht werden kann (LAG Rheinland-Pfalz, 5.12.2024, Az. 5 SLa 81/24). In einer solchen Formulierung sei keine Diskriminierung zu erkennen.
Friederike Becker-Lerchner
01.09.2025
·
2 Min Lesezeit
Arbeitgeber und Bewerber streiten über Entschädigung
Der Arbeitgeber hatte eine Stellenanzeige geschaltet, in der ein Syndikusrechtsanwalt gesucht wurde. Dabei wurde speziell nach entweder einem Berufsanfänger oder einer Person mit ca. 6-jähriger Berufserfahrung gesucht. Darauf bewarb sich Mann, der zum Zeitpunkt der Bewerbung 50 Jahre alt war.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!