AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Keine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

Wie muss die Anforderung an Berufserfahrung in einer Stellenanzeige formuliert sein? Mit dieser Frage hatte sich kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz zu befassen. Es entschied, dass in einer Stellenanzeige nach einem Berufseinsteiger oder jemandem mit circa 6 Jahren Berufserfahrung gesucht werden kann (LAG Rheinland-Pfalz, 5.12.2024, Az. 5 SLa 81/24). In einer solchen Formulierung sei keine Diskriminierung zu erkennen.

Friederike Becker-Lerchner

21.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitgeber und Bewerber streiten über Entschädigung

Der Fall: Der Arbeitgeber hatte eine Stellenanzeige geschaltet, in der ein Syndikusrechtsanwalt gesucht wurde. Dabei wurde speziell nach entweder einem Berufsanfänger oder einer Person mit ca. 6-jähriger Berufserfahrung gesucht. Darauf bewarb sich Mann, der zum Zeitpunkt der Bewerbung 50 Jahre alt war.

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