AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Keine Entgeltfortzahlung bei zweifelhafter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist hoch, allerdings nicht unumstößlich. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wird der Beweiswert einer AU-Bescheinigung regelmäßig dann erschüttert, wenn eine Bescheinigung ausgestellt wird, die passgenau auf die noch verbleibende Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses abgestimmt ist (BAG, 13.12.2023, Az. 5 AZR 137/23). Eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern bestätigt diese Rechtsprechung (7.5.2024, Az. 5 Sa 98/23).

Friederike Becker-Lerchner

31.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmer reicht AU-Bescheinigung ein, die ihn bis zum letzten Arbeitstag krankschreibt

Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Fleischer, hatte sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt. Er reichte kurz darauf eine AU-Bescheinigung ein, die ihn bis zum letzten Arbeitstag krankschrieb. Der Arbeitgeber zweifelte an der Erkrankung des Beschäftigten und vermutete eine vorgetäuschte Erkrankung. Er ging davon aus, dass der Arbeitnehmer lediglich nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist für ihn arbeiten wollte. Er leistete deshalb keine Entgeltfortzahlung. Das missfiel dem Beschäftigten. Es kam zum Streit.

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