Arbeitnehmer reicht AU-Bescheinigung ein, die ihn bis zum letzten Arbeitstag krankschreibt
Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Fleischer, hatte sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt. Er reichte kurz darauf eine AU-Bescheinigung ein, die ihn bis zum letzten Arbeitstag krankschrieb. Der Arbeitgeber zweifelte an der Erkrankung des Beschäftigten und vermutete eine vorgetäuschte Erkrankung. Er ging davon aus, dass der Arbeitnehmer lediglich nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist für ihn arbeiten wollte. Er leistete deshalb keine Entgeltfortzahlung. Das missfiel dem Beschäftigten. Es kam zum Streit.
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