Wir als Betriebsrat möchten die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psych) im Betrieb ordnungsgemäß durchführen – auf Basis der GDA-Leitlinien, mit Beteiligung der Kollegen und einem strukturierten Vorgehen. Unser Arbeitgeber hingegen will ein stark vereinfachtes Verfahren ohne echte Analyse – etwa nur ein kurzes Gespräch im Führungskreis – und lehnt Befragungen oder Workshops ab. Zusätzlich werden unsere Gesprächstermine immer wieder verschoben. Was können wir tun, wenn es keine Einigung gibt oder der Arbeitgeber das Thema aussitzt?
Antwort:
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