BEAMTENRECHT

Keine Disziplinarmaßnahmen, wenn Kolleginnen und Kollegen zu hohen Sold nicht melden

Kurz vor Weihnachten hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ein Weihnachtsgeschenk verteilt. Eine Beamtin sah sich einem Disziplinarverfahren ausgesetzt, weil sie eine zu hohe Besoldung nicht gemeldet hatte. Die Sache ging aber gut für sie aus (BVerwG, 5.12.2024, Az. 2 C 3.24). Lesen Sie, welche Hinweise Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen geben sollten, damit auch diesen in einem solchen Fall kein Ärger droht.

Maria Markatou

10.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Im Jahr 2016 arbeitete eine verbeamtete Lehrerin in Schleswig-Holstein über 6 Monate lang 4 zusätzliche Stunden pro Woche. Ihre Besoldung wurde entsprechend angepasst.

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