AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Keine dauerhafte Teilzeit während der Brückenteilzeit
Hat eine Kollegin oder ein Kollege mit Ihrem Arbeitgeber erfolgreich Brückenteilzeit vereinbart, kann er bzw. sie während seiner/ihrer Brückenteilzeit keinen Antrag auf unbefristete Teilzeit für die Zeit danach stellen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (2.12.2024, Az. 16 GLa 821/24).
Friederike Becker-Lerchner
03.11.2025
·
2 Min Lesezeit
Informationen zum Hintergrund
Seit der Einführung der sogenannten Brückenteilzeit im Jahr 2019 können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für einen zuvor definierten Zeitraum zwischen einem und 5 Jahren verringern und im Anschluss daran wieder auf ihr ursprüngliches Arbeitspensum zurückkehren.
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