Die AGB-Kontrolle ist in den §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Grundgedanke der Regelungen ist, dass ein Vertragspartner, der dem anderen Vertragspartner vertragliche Bestimmungen praktisch vorschreibt, dabei zumindest gewisse Grenzen einhalten muss und nicht unfair zu seinem eigenen Vorteil agieren darf.
SCHWERPUNKTTHEMA
Keine Chance für unfaire Regelungen
Den Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kennen Sie wahrscheinlich aus dem Zusammenhang mit dem sprichwörtlichen „Waschmaschinenkauf“ und dem „Kleingedruckten“ hinten auf dem Bestellschein. Schon seit vielen Jahren gelten die besonderen gesetzlichen Kontrollbestimmungen bei AGB (AGB-Kontrolle) aber auch bei praktisch allen Arbeitsverträgen.