Aktuelle Rechtsprechung

Keine Altersdiskriminierung trotz Einstellung eines Jüngeren

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen vor einer Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Das gilt bei der Bewerbung genauso wie in einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Das Vorziehen eines jüngeren Lehrers gegenüber einem älteren, bereits pensionierten Kollegen bei Bewerbungen um eine befristete Stelle ist allerdings keine Altersdiskriminierung, wenn es um das Schaffen einer ausgewogenen Altersstruktur geht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (25.4.2024, Az. 8 AZR 140/23).

Friederike Becker-Lerchner

01.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Pensionierter Lehrer bewirbt sich auf befristetes Arbeitsverhältnis

Der Fall: Ein pensionierter Lehrer arbeitete im Ruhestand befristet an einer Schule weiter. Als er sich 2021 erneut bewarb, lehnte ihn die Schule ab und gab die Stelle einem 30 Jahre jüngeren Bewerber. Und zwar trotz der Tatsache, dass sie den pensionierten Lehrer eigentlich für geeigneter hielt. Denn die Schule wollte eine ausgeglichene Altersstruktur erreichen. Der Ältere fühlte sich wegen seines Alters diskriminiert und klagte deshalb auf Entschädigung.

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