Der Fall: Ein amerikanischer Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer stritten über die Frage nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Beschäftigt war der Arbeitnehmer in Deutschland. Die Arbeitsvertragsparteien hatten eine Rechtswahl getroffen. Sie erklärten US-amerikanisches Recht, insbesondere das Recht des Bundesstaats Illinois, für anwendbar. Dieses sieht für Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses vor. Der Arbeitnehmer klagte das Zeugnis dennoch vor den deutschen Arbeitsgerichten ein.
HÄTTEN SIE’S GEWUSST?
Kein Verzicht aufs Arbeitszeugnis
Endet Ihr Arbeitsverhältnis, haben Sie einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Auf diesen Anspruch können Sie auch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht verzichten (Bundesarbeitsgericht, 18.6.2025, Az. 2 AZR 96/24 (B)).