HÄTTEN SIE’S GEWUSST?

Kein Unfallschutz für Reparaturversuch einer Wanduhr im Dienstzimmer mit Klappmesser

Der Einsatz eines Klappmessers bei einem Reparaturversuch an einer Uhr läuft den Interessen des Dienstherrn zuwider und kann deshalb nicht als Dienstunfall anerkannt werden (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), 13.3.2025, Az. 2 C 8.24).

Maria Markatou

28.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein mittlerweile pensionierter Polizeivollzugsbeamter erstattete bei seiner Dienststelle eine Dienstunfallanzeige. Danach habe er zu Dienstbeginn in dem ihm zugewiesenen Arbeitsraum festgestellt, dass die sonst über der Tür hängende Wanduhr auf der Fensterbank gelegen habe.

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