Aktuelles
Kein Teilzeitantrag während der Brückenteilzeit
Unter Brückenteilzeit versteht man eine befristete Herabsetzung der Arbeitszeit. Ist die Teilzeit beendet, kehrt der Arbeitnehmer zu der davor geltenden Arbeitszeit zurück. Nun hat sich das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) mit der Frage befasst, ob während dieser Brückenteilzeit auch einen Antrag auf Teilzeit für die Zeit danach gestellt werden kann (Urt. v. 2.12.2024, Az. 16 GLa 821/24).
Arno Schrader
17.06.2025
·
1 Min Lesezeit
Der Fall
Eine Arbeitnehmerin hatte sich mit ihrem Arbeitgeber auf eine Brückenteilzeit geeinigt. Noch während der laufenden Brückenteilzeit beantragte sie bei ihrem Arbeitgeber eine unbefristete Teilzeittätigkeit nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) mit 30 Wochenstunden. Diese sollte mit dem Ende der Brückenteilzeit beginnen. Als der Arbeitgeber das ablehnte, klagte die Arbeitnehmerin ihr vermeintliches Recht ein. Erfolg hatte sie damit allerdings nicht.
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