Der Fall: Ein persönlicher Fahrer eines Landesministers machte gegenüber dem Bundesland Ansprüche auf Tagegeld (pauschalierter Aufwendungsersatz) für seine Fahrtätigkeit geltend. Als Anspruchsgrundlage verwies er auf den Tarifvertrag der Länder. Dieser verweist beim Tagegeld auf die für Beamte geltenden Vorschriften. Das Bundesland wollte nicht zahlen, also landete der Fall vor Gericht.
AKTUELLE URTEILE
Kein Tagegeld für Minister-Fahrer
Gehen Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf Dienstreise, erhalten sie als Ausgleich für die Reisezeit Tagegeld. Ist die Reisetätigkeit aber Inhalt der Tätigkeit, dann gehen die Reisenden leer aus (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 16.10.2025, Az. 5 SLa 251/25).