AKTUELLE URTEILE

Kein Tagegeld für Minister-Fahrer

Gehen Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf Dienstreise, erhalten sie als Ausgleich für die Reisezeit Tagegeld. Ist die Reisetätigkeit aber Inhalt der Tätigkeit, dann gehen die Reisenden leer aus (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 16.10.2025, Az. 5 SLa 251/25).

Maria Markatou

07.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein persönlicher Fahrer eines Landesministers machte gegenüber dem Bundesland Ansprüche auf Tagegeld (pauschalierter Aufwendungsersatz) für seine Fahrtätigkeit geltend. Als Anspruchsgrundlage verwies er auf den Tarifvertrag der Länder. Dieser verweist beim Tagegeld auf die für Beamte geltenden Vorschriften. Das Bundesland wollte nicht zahlen, also landete der Fall vor Gericht.

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