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Kein Tagegeld bei geringer Entfernung

Für Dienstreisen können Beamte Tagegeld bekommen. Tagegeld gibt es aber nur, wenn man für die Dienstreise auch eine gewisse Strecke zurücklegen muss (BVerwG, 4.12.2025, Az. 5 C 9.24).

Maria Markatou

09.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Bundesbeamtin führte an ihrem Dienstort 24 Dienstreisen von mehr als 8 Stunden Dauer durch. Ihr Antrag auf Gewährung eines Tagegelds (336 €) wurde abgelehnt. Tagegeld kann nicht gezahlt werden, wenn zwischen der Dienststätte und dem Zielort nur eine „geringe Entfernung“ besteht (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Bundesreisekostengesetz). Nach der zugehörigen Verwaltungsvorschrift sind 2 Kilometer eine geringe Entfernung. Die Entfernung betrug im vorliegenden Fall 1,9 Kilometer Luftlinie. Die Beamtin klagte.

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