Arbeitgeber und Gewerkschaft streiten über digitalen Zugang
Der Fall: Der Arbeitgeber, ein Sportartikelhersteller und -händler, stritt mit der in seinem Unternehmen zuständigen Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) über die E-Mail-
Adressen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs. Er verlangte die Herausgabe der E-Mail-Adressen von Beschäftigten oder zumindest einen Gastzugang über eine eigene E-Mail-Adresse. Dieses Zugangsrecht wollte die Gewerkschaft für die Mitgliederwerbung und -information nutzen. In dem Betrieb sind ca. 5.400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig. Zudem findet ein erheblicher Teil der betriebsinternen Kommunikation digital statt, u. a. über E-Mail und die von Microsoft entwickelte Anwendung Viva Engage und das konzernweite Intranet. Die meisten Beschäftigten verfügen über eine dienstliche E-Mail-Adresse.
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