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Kein Pardon für AGG-Hopper

Im Einstellungsverfahren sind Sie als Personalrat zu beteiligen. Dies auch, um Diskriminierungen zu verhindern. Werden Bewerber diskriminiert, steht ihnen eine Entschädigung zu – außer, sie haben die Bewerbung nachweislich nicht ernst gemeint (Arbeitsgericht Berlin, 28.5.2026, Az. 42 Ca 3438/26).

Maria Markatou

10.07.2026 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Person mit dem Geschlechtseintrag „divers“ hatte sich auf eine ausgeschriebene Stelle als „Referent/in Vergaberecht und öffentliche Beschaffung“ beworben. Außerdem hat sie in der Bewerbung um eine geschlechtsneutrale Anrede gebeten. Die Bewerbung wurde im Februar 2026 per E-Mail abgelehnt, die Person wurde als „Herr“ angesprochen. Also klagte sie wegen Geschlechterdiskriminierung.

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