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Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden

Betriebsräte haben viele Mitbestimmungsrechte. Doch immer dann, wenn das Gesetz eindeutige Vorgaben macht, ist ein Mitbestimmungsrecht wenig sinnvoll und besteht deshalb in solchen Fällen auch nicht. So war es auch in einem Fall, über den das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden hatte (Beschl. v. 26.11.2024, Az. 1 ABR 12/23). Das Urteil gilt entsprechend für Sie und Ihr Entgelt als Schwerbehindertenvertreter.

Arno Schrader

19.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall

Eine Arbeitgeberin, die zwei Autohäuser betrieb, beschäftigte regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer, und es gab in dem Unternehmen einen Betriebsrat. Der freigestellte Betriebsratsvorsitzende hatte 2021 erfolgreich ein Assessment-Center „Führungskräftepotenzial“ durchlaufen, was die Arbeitgeberin zum Anlass nahm, ihm eine höhere Vergütung entsprechend einer höheren Entgeltgruppe des einschlägigen Tarifvertrags zu bezahlen.

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