Der Fall
Eine Arbeitgeberin, die zwei Autohäuser betrieb, beschäftigte regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer, und es gab in dem Unternehmen einen Betriebsrat. Der freigestellte Betriebsratsvorsitzende hatte 2021 erfolgreich ein Assessment-Center „Führungskräftepotenzial“ durchlaufen, was die Arbeitgeberin zum Anlass nahm, ihm eine höhere Vergütung entsprechend einer höheren Entgeltgruppe des einschlägigen Tarifvertrags zu bezahlen.
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