Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer wichtigen Entscheidung (17.10.2023, Az. 1 ABR 24/22) klargestellt, unter welchen Umständen Arbeitgeber die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit ohne Zustimmung des Betriebsrats verbieten dürfen. Für Sie als Betriebsrat, insbesondere im Bereich Arbeitsschutz, ist es entscheidend, die Argumentation des Gerichts zu verstehen, um Ihre Mitbestimmungsrechte korrekt einschätzen und durchsetzen zu können.
RECHT & URTEILE
Kein Mitbestimmungsrecht bei Smartphone-Verbot: Was Sie als Betriebsrat dazu wissen müssen
Geht es Ihnen wie mir? Man hat zunehmend den Eindruck, dass ein Leben ohne Smartphone nicht mehr möglich ist. Es dominiert immer mehr Teile des Lebens. Daher ist für Ihre Kolleginnen und Kollegen der jederzeit mögliche Zugriff auf ihr Smartphone jetzt schon wichtig und wird in Zukunft noch wichtiger werden. Arbeitgeber sehen das zum Teil sehr kritisch. Das Thema Smartphone-Nutzung am Arbeitsplatz hat auch eine wichtige betriebsverfassungsrechtliche Komponente.