Der Fall: Ein Monteur war von einer Standortschließung seines Arbeitgebers betroffen. Der Arbeitgeber bot im Wege der Änderungskündigung an, an einem anderen, über 200 km entfernten Standort weiterzuarbeiten. Der Monteur meinte jedoch, der Arbeitgeber müsse ihm anbieten, vollständig im Homeoffice zu arbeiten. Bisher hatte er ein bis 2 Tage pro Woche im Homeoffice gearbeitet.
WICHTIGE URTEIL
Kein Homeoffice bei Standortschließung
Homeoffice hat in den letzten Jahren einen ziemlichen Schub erfahren. Dafür gibt es wohl auch viele gute Gründe. Aber kann man als Mitarbeiter*in verlangen, einfach im Homeoffice weiterzuarbeiten, wenn der*die Arbeitgebende einen Standort schließt?
