Der Fall
Das Arbeitsverhältnis eines Schwerbehindertenvertreters der Freien und Hansestadt Hamburg sollte enden, weil der Mann das Pensionsalter erreicht hatte. Der Mann wollte sein Amt jedoch fortführen. Das geht aber nur dann, wenn das Beamten- oder Arbeitsverhältnis weiterläuft. Und genau das versuchte er auf dem Gerichtsweg zu erreichen. Sein Hauptargument war, dass auch sein Vertreter seinen Rücktritt angekündigt hatte, was bedeuten würde, dass die schwerbehinderten Menschen bald vertretungslos sein würden.