Die Suche nach Fachkräften spielt in vielen Unternehmen derzeit eine besonders wichtige Rolle. Möchte Ihr Arbeitgeber Sie dabei am liebsten außen vor lassen? Nun, das darf er nicht! Im Gegenteil: Sie sind ein wichtiger Akteur, der sogar bei den Vorstellungsgesprächen dabei sein darf. Pochen Sie auf sämtliche hier dargestellten Rechte.
Ziel Ihres Arbeitgebers ist es normalerweise, einen Mitarbeiter so schnell und unkompliziert wie möglich zu finden. Ihre Aufgabe als Schwerbehindertenvertretung besteht dagegen in erster Linie darin, auf eine Besetzung mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter hinzuwirken. Das kann unter Umständen länger dauern. Im Einstellungsverfahren entsteht so zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen häufig ein Interessenkonflikt. Ihr Arbeitgeber darf diesen aber nicht einfach auflösen, indem er Ihre Beteiligung missachtet.
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- Sie erhalten Impulse, Anregungen und Lösungswege für die Herausforderungen in Ihrem Amt als SBV.
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