WICHTIGES URTEIL

Kein Blockmodell bei Familienpflegezeit

Das Blockmodell ist beispielsweise aus der Altersteilzeit bekannt. In diesem Bereich wird es munter praktiziert, obwohl es so explizit nirgends im Gesetz steht.

Michael Tillmann

06.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Berufskraftfahrer, der in Vollzeit beschäftigt war, kündigte seinem Arbeitgeber, der mehr als 25 Mitarbeitende beschäftigte, im Herbst 2021 an, er werde eine 2-jährige Familienpflegezeit nehmen, um sich um seine pflegebedürftige Mutter zu kümmern.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!