Der Fall: Ein Berufskraftfahrer, der in Vollzeit beschäftigt war, kündigte seinem Arbeitgeber, der mehr als 25 Mitarbeitende beschäftigte, im Herbst 2021 an, er werde eine 2-jährige Familienpflegezeit nehmen, um sich um seine pflegebedürftige Mutter zu kümmern.
WICHTIGES URTEIL
Kein Blockmodell bei Familienpflegezeit
Das Blockmodell ist beispielsweise aus der Altersteilzeit bekannt. In diesem Bereich wird es munter praktiziert, obwohl es so explizit nirgends im Gesetz steht.