RECHT & URTEILE

Kein automatischer Schmerzensgeldanspruch, wenn psychische Belastungen offenbar werden

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird mitunter falsch als „Gelddruckmaschine“ verstanden. Schnell sind Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen bei der Hand, wenn Beschäftigte Datenschutzverstöße annehmen. Das gilt besonders im sensiblen Gesundheitsbereich. Aber nicht jede Information des Arbeitgebers an andere Beschäftigte über gesundheitliche Fragen löst gleich Schmerzensgeldansprüche aus (Landesarbeitsgericht Köln, 5.12.2024, Az. 6 SLa 202/24).

Brigitte Ganzmann

18.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitgeber versandte E-Mails an mehrere Mitarbeiter

Der Fall: Ein langjähriger Mitarbeiter fühlte sich durch mehrere dienstliche E-Mails seines Arbeitgebers ungerecht behandelt, die auch an Kolleg*innen im Unternehmen mitgeschickt wurden. Es ging darin unter anderem um angebliche Leistungsdefizite, Pflichtverstöße und seine Arbeitsunfähigkeit bzw. deren rechtzeitige Anzeige. Diese E-Mails gingen an Personen im Unternehmen, die mit Personalthemen betraut waren, darunter eine Assistentin, ein Bauleiter, die Personalabteilung und ein Betriebsratsmitglied.

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