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Kein Anspruch des Personalrats auf Entschädigung bei langem Gerichtsverfahren

Einem Personalrat stehen Ansprüche gegen den Staat auf Entschädigung wegen der unangemessenen Dauer eines vorangegangenen personalvertretungsrechtlichen Gerichtsverfahrens nicht zu (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), 14.11.2024, Az. 5 C 5.23).

Maria Markatou

20.12.2024 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Personalrat einer Behörde führte 3 personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Er meinte, die Dienststellenleitung habe seine Mitbestimmungsrechte verletzt. In diesen Verfahren ging es unter anderem um die Mitbestimmung bei einer Versetzung, beim Verzicht auf eine Stellenausschreibung und bei der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit. Die Verfahren dauerten in der ersten Instanz ca. 39, 37 und 22 Monate.

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