AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Kein Anspruch auf Schadenersatz für die Beschäftigten

Wann genau greift das Hinweisgeberschutzgesetz? Auf diese Frage findet eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen einige Antworten (29.5.2026, Az. 17 SLa 618/25).

Friederike Becker-Lerchner

12.06.2026 · 2 Min Lesezeit

2 Beschäftigte fordern Schadenersatz

Der Fall: Zwei ehemalige Arbeitnehmer eines großen Automobilherstellers forderten Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie waren bei ihrem Arbeitgeber als Mitglieder des Oberen Managementkreises beschäftigt.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!