AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Kein Anspruch auf Schadenersatz für die Beschäftigten
Wann genau greift das Hinweisgeberschutzgesetz? Auf diese Frage findet eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen einige Antworten (29.5.2026, Az. 17 SLa 618/25).
Friederike Becker-Lerchner
12.06.2026
·
2 Min Lesezeit
2 Beschäftigte fordern Schadenersatz
Der Fall: Zwei ehemalige Arbeitnehmer eines großen Automobilherstellers forderten Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie waren bei ihrem Arbeitgeber als Mitglieder des Oberen Managementkreises beschäftigt.
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