Arbeitgeber und Arbeitnehmerin verhandeln einen Aufhebungsvertrag
Der Fall: Der Arbeitgeber und eine Arbeitnehmerin verhandelten seit April 2020 einen Aufhebungsvertrag zum seit März 2014 bestehenden Arbeitsverhältnis. Die Gespräche verliefen letztlich erfolglos. Mit Schreiben vom 12.6.2020 forderte die Arbeitnehmerin von ihrem Arbeitgeber über ihren Anwalt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 15 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie eine Kopie dieser Daten nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO. Diesen Auskunftsanspruch lehnte der Arbeitgeber ab. Er antwortete auf das anwaltliche Schreiben:
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Urteilsdienst für den Betriebsrat’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
- konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
- unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber
