Die Entscheidung lautet im Kern: Eine höhere Vergütung darf nicht allein deshalb angenommen werden, weil ohne das Amt eine höherwertige Position möglich gewesen wäre. Auch wenn das Urteil des BAG für einen Betriebsrat ergangen ist, ist sie für die Schwerbehindertenvertretung wichtig. Denn die Argumentation verläuft analog: Eine hypothetische berufliche Entwicklung muss konkret nachgewiesen werden.
Urteil
Kein Anspruch auf Gehaltssprünge ohne konkreten Nachweis
Als Schwerbehindertenvertretung setzen Sie sich tagtäglich für die Interessen der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen in Ihrem Betrieb ein. Für freigestellte Interessenvertreter hat nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) wichtige Maßstäbe zur fehlerfreien und rechtssicheren Entgeltbemessung gesetzt (Urt. v. 15.4.2026, Az. 7 AZR 114/25).