Der Fall: Ein schwerbehinderter Mitarbeiter stritt mit seinem Arbeitgeber über eine betriebsbedingte Kündigung. Der Arbeitgeber befand sich in Insolvenz bzw. in einer sogenannten „Eigenverwaltung“ und wollte sich in diesem Rahmen organisatorisch neu aufstellen. Der Mitarbeiter hatte bislang Hilfstätigkeiten ausgeführt. Diese sollten jetzt nach dem neuen Konzept des Arbeitgebers von den jeweiligen Fachkräften miterledigt werden.
WICHTIGES URTEIL
Kein Anspruch auf Erhaltung von Arbeitsplätzen
Wie weit geht das Recht eines*einer schwerbehinderten Mitarbeitenden auf leidensgerechte Beschäftigung? Was passiert, wenn der*die Arbeitgebende eine andere Beschäftigung möglich machen könnte – diese aber grundsätzlich für die Zukunft wegen eines geänderten Organisationskonzepts gar nicht vorgesehen hat? Darüber gab es Streit vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG).