Arbeitsrecht
Kein Abfindungsanspruch bei Angebot auf Weiterbeschäftigung
Muss ein*e Dienstgeber*in betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, wird oft mit der Beschäftigtenvertretung ein Sozialplan geschlossen. Darin wird auch festgelegt, ob und in welcher Höhe die Beschäftigten Abfindungen als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhalten. So auch im Fall des evangelischen Krankenhauses Saarbrücken, das geschlossen wurde. Hier begehrte aber auch eine Schwester, die weiterbeschäftigt werden konnte, die Abfindung (Landesarbeitsgericht Saarland, 26.6.2024, Az. 1 Sa 43/23).
Maria Markatou
22.11.2024
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2 Min Lesezeit
Info: Was ist ein Sozialplan?
Ein Sozialplan ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem*der Dienstgebenden und Ihnen als MAV. Der Sozialplan regelt den Ausgleich oder die Verminderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Beschäftigten aufgrund einer geplanten Betriebsänderung seitens des*der Dienstgebenden entstehen. Eine Betriebsänderung kann eine Schließung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Einrichtungen oder wesentlichen Teilen von ihnen sein. Beim Sozialplan bestimmen Sie mit. Geregelt ist Ihr Mitbestimmungsrecht in § 36 Abs. 1 Nr. 11 MAVO und § 40f MVG-EKD.
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