Gesunde Hände – gute Arbeit

Karpaltunnelsyndrom und seine Auswirkungen am Arbeitsplatz: Das können Sie als Betriebsrat tun

Ob an einem klassischen Arbeitsplatz im Büro oder an einem Montageplatz in der Produktion: Das Karpaltunnelsyndrom (KTS) hat inzwischen einen festen Platz in der Liste der Erkrankungen, die besonders am Arbeitsplatz eine erhebliche Auswirkung für die betroffenen Kollegen haben. Dazu gehören Schmerzen, Taubheitsgefühl und Schwäche in der Hand und in den Fingern. Erfahren Sie als Betriebsrat mehr über das KTS und welche Empfehlungen der DGUV Sie in Ihrem Betrieb umsetzen können.

Brigitte Ganzmann

18.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Ein KTS tritt auf, wenn der Nervus medianus, der durch den Karpaltunnel im Handgelenk verläuft, durch Druck oder Reibung eingeengt wird. Betroffene Kollegen fühlen dies als unangenehmen Druck oder auch Schmerz, wenn sie die Hand bewegen. Zudem haben Betroffene nicht mehr so viel Kraft in den Händen oder spüren die Finger nicht mehr. Dies alles führt nicht nur zu viel persönlichem Leid, sondern bedeutet auch ein höheres Risiko für Arbeitsunfälle und Arbeitsunfähigkeit. Daher ist es wichtig, dass Ihr Arbeitgeber den Empfehlungen der obersten Unfallversicherung nachkommt.

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