Urteile und Recht

Karnevalsveranstaltung spricht nicht gegen Arbeitsunfähigkeit

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat sich mit einer Kündigung wegen einer angeblich vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit beschäftigt. Der Fall zeigt, wie schmal der Grat ist, auf dem Arbeitnehmer wandeln (Urteil vom 21.01.2025, Az. 7 SLa 204/24).

Arno Schrader

17.06.2025 · 2 Min Lesezeit

Weisen Sie als Schwerbehindertenvertretung auf dieses Urteil hin und raten Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen, während einer Arbeitsunfähigkeit alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess nicht fördert. Denn eines ist klar: Angenehm ist ein solches Kündigungsschutzverfahren gerade für von einer Behinderung betroffene Menschen nicht.

Der Fall

Ein Logistik-Mitarbeiter eines Kölner Unternehmens ließ sich während der Karnevalszeit für eine Woche krankschreiben. Aus der Krankheitszeit tauchte ein Video auf, auf dem zu sehen war, wie der Mitarbeiter zum sogenannten „Generalkorpsapell“ in voller Karnevalsmontur in einen Hotelsaal einmarschierte. Der Arbeitgeber warf dem Mann vor, nur simuliert zu haben, und kündigte ihm.

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